Als Einkünfte im klassischen Sinne sind so genannte „pfändbare Einkommen“ definiert. Dabei handelt es sich um Lohn oder Gehalt bzw. Rente oder Pension. Auch private Renten, Mieteinnahmen und andere Kapitaleinkünfte sind grundsätzlich pfändbare Einkommen. Nicht zum Einkommen zählen Transferleistungen wie Kindergeld, ALG II etc. Auch Bafög-Zahlungen oder die monatlichen Auszahlungsbeträge eines Studienkredits sind im bankrechtlichen Sinne kein Einkommen.